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Kirschkernkissen in der Mikrowelle – Achtung BrandgefahrNovember 27, 2008 on 1:12 am | In Service & Infos für Senioren | 3 KommentareWer ein Körnerkissen zum Aufwärmen in die Mikrowelle legt, muss gut aufpassen: Es herrscht Brandgefahr. Ob im Ernstfall die Hausratversicherung zahlt, ist noch offen. So zog eine Frau vor dem Landgericht Kleve den Kürzeren, nachdem der Kissenbezug in der Mikrowelle Feuer gefangen hatte. In der Gebrauchsanleitung stand der klare Hinweis: „Mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllte Kissen nicht im Mikrowellenherd erwärmen. Brandgefahr!“ Gegen eine solche Warnung zu verstoßen, sei grob fahrlässig, urteilten die Richter. Und die Gebrauchsanleitung nicht zu lesen, erst recht. Ob auch andere Gerichte so streng urteilen, ist offen. Immerhin hatte das Amtsgericht in der Vorinstanz der Frau noch recht gegeben. RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI Einen Kommentar hinterlassen |
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Brandgefahr herrscht nur, wenn man sowohl die Bedienungsanleitung des Mikowellenherstellers als auch die Gebrauchsanleitung des Kirschkernkissenherstellers nicht befolgt. Mir ist es bisher noch nicht gelungen ein Kirschkernkissen in Brand zu setzen.
Kommentar von Bettina Thieme — 6. Dezember 2008 #
Mir ist Sonntag ein Kirschkernkissen in der Mikrowelle in Flammen aufgegangen. Hatte sich offenbar an der Seite verhakt und konnte nicht mehr drehen. Die Mikrowelle ist völlig verkohlt und verschmort – zum Glück ist ‘nur’ das Kissen und die Mikrowelle kaputt gegangen. Besser nicht aus den Augen lassen!!! Hatte vorher auch ca 1000 mal Glück mit dem Kissen in der Mikrowelle und plötzlich nicht mehr.
Kommentar von AR — 19. März 2009 #
P.S.: Warum macht neimand die Hersteller von den Kissen haftbar, da diese ausdrücklich darauf hinweisen wie man sie in der Mikrowelle erhitzt?
Kommentar von AR — 19. März 2009 #