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Senioren trefft Vorsorge für mehr Sicherheit im AlterDezember 23, 2009 on 8:00 am | In Recht | 3 KommentareDie Menschen werden immer älter und sie sind mit zunehmenden Alter auch auf Hilfe angewiesen. Häufig können Senioren ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne Weiteres alleine erledigen und sie benötigen hierbei die notwendige Unterstützung, um sich auch selbst zu schützen. Soll jemand Drittes z.B. in rechtlichen Fragen für den Senior entscheiden, ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Senioren sollten sich mit Ihren Angehörigen über die beiden gängigen Formen -die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht- intensiv informieren und die richtige Form für sich ergreifen. Häufig sind Senioren und Ihre Angehörigen aber nicht richtig informiert und wissen, wie sich diese beiden Möglichkeiten auswirken und wie man sich vor Missbrauch durch sie schützen kann. Rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht haben unterschiedliche Voraussetzungen und dementsprechend auch Folgen. Grob erstellt eine Vorsorgevollmacht ein Senior, freiwillig und an gesunden Tagen, damit im Ernstfall jemand für ihn in seinem Willen handeln kann. Eine rechtliche Betreuung hingegen wird dann initialisiert, wenn der Senior nicht mehr für sich selbst entscheiden und richtig handeln kann. Zudem liegt bei einer Betreuung selten eine Vorsorgevollmacht vor. Ein rechtlicher Betreuer wird vom örtlichen Amtsgericht bestellt, wenn der Senior z.B. auf Grund von Krankheit seine persönlichen Dinge nicht mehr regeln kann. Häufig fällt in diesem Zusammenhang der Begriff der Betreuungsverfügung. Hierunter ist der Wunsch nach der Auswahl eines rechtlichen Betreuers durch das Gericht zu verstehen. Die Betreuung ist nicht so weitreichend wie die Vorsorgevollmacht. Eine in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person handelt rein privatrechtlich, daher ist diese auch stärker von Missbrauch betroffen, weil die bevollmächtigte Person nicht vom Gericht kontrolliert wird. Es sollte auf jeden Fall eine Person ausgewählt werden, der der Senior voll vertraut. Ein Betreuer muss jährlich vor gericht nachweisen, was für Tätigkeiten er durchgeführt hat und muss dafür Belege und Rechnungen vorweisen können. Weitere Informationen finden Sie auch unter Betreuung, Ratgeber für Senioren! keine Kommentare möglich |
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Trackback von Webnews.de — 23. Dezember 2009 #
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Wichtig für Senioren…
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Trackback von 87c News — 23. Dezember 2009 #
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Pingback von Seniorenangebote24.de – Angebote für Senioren – Entscheidungshilfe im Internet » Wichtig für Senioren: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht — 26. März 2010 #