Verbesserungen der Pflegereform 2008

September 22, 2009 on 12:07 am | In Allgemein | 3 Kommentare

Gerade im Bereich der Pflege wird stark deutlich, welche Veränderungen und welchem Wandeln ein Leben in unserer Gesellschaft und in unseren Familienstrukturen unterliegt.  Jedoch möchte gerade ein Großteil der Senioren zuhause gepflegt werden. Schwierig wird es hier für die Angehörigen der Senioren die tägliche Pflege zuhause zu organisieren. Wenn berufstätige Angehörige oder Kinder die Pflege der Senioren übernehmen, stehen oftmals gerade Fragen im Raum, wie sie zu der Zeit sozial abgesichert sind. Senioren, die dement sind, brauchen nicht nur täglich körperliche  Pflege, sondern auch eine konsequente Betreuung. Angehörige, die für Ihre Senioren einen Platz in einem Pflegeheim suchen, haben Fragen, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtung gestellt ist.

Die Pflegereform ist ein Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der deutschen Pflegeversicherung. Es sorgt dafür, dass die Strukturen in der Pflegeversicherung besser den Bedürfnissen der Senioren und ihrer Angehörigen angepasst werden. Die Pflegereform soll die Qualität der Pflege verbessern und den Bürgern in Deutschland eine Transparent in der Vielzahl der Pflegeeinrichtungen schaffen. Zudem soll es die Leistungen leichter vergleichbar werden lassen und dass pflegebedürftige Senioren so leben können, wie sie es sich vorstellen.

Die wichtigsten Verbesserungen der Pflegereform im Überblick:

  1. Die meisten Leistungen der Pflegeversicherung werden bis 2012 schrittweise erhöht.
  2. Der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie z.B. demenziell oder psychisch erkrankte Menschen steigt von bisher bis zu 460 € jährlich aus bis zu 1.200 € (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 € (erhöhter Betrag).
  3. In Pflegeheimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden.
  4. Ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt.
  5. Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden.
  6. Pflegende Angehörige bekommen einen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung bis zu 10 Tage.
  7. Niedrigschwellige Angebote wie z.B. Betreuungsgruppen, Tagebetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert.
  8. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.

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