Pflege für Senioren: Eigenvorsorge/Zusatzversicherung

Oktober 28, 2009 on 12:34 pm | In Allgemein | 1 Kommentar

Immer wieder hört man davon, dass die gesetzliche Sozialversicherung für eine 100% Erstattung der Kosten für Senioren nicht mehr ausreicht. Gerade auch jungen Menschen wird daher geraten, Eigenvorsorge mit einer privaten Zusatzversicherung zu betreiben. Jeder Mensch, egal ob Jugendlicher oder Senior, kann ohne Vorankündigung pflegebedürftig werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in Deutschland rund 2,1 Mio. pflegebedürftige Menschen. Gerade durch die steigende Anzahl von Senioren an der Gesamtbevölkerung wird diese Zahl in der Zukunft weiter ansteigen. Die soziale Pflegeversicherung, die für jeden eine Pflichtversicherung darstellt, deckt jedoch nur die Grundversorgung in diesem Bereich ab. Aus diesem Grund rät man dazu, sich privat abzusichern und mit einer Zusatzversicherung die Lücke in der Versorgung zu schließen. Gerade bei der steigenden Beanspruchung der Kassen werden die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel den Pflegekassenanteil übersteigen. Pflegekassen räumen ihren Mitgliedern die Möglichkeit ein, private Pflegezusatz-Versicherungen abzuschließen.

Eine private Pflegeversicherung mindert bzw. reduziert das Risiko privater Zuzahlungen, wenn die Pflegekosten den Kassenanteil übersteigen oder einem Senior, die Kassenleistung nicht ausreicht. Man kann drei Arten von Pflege-Zusatzversicherungen abschließen:

1. Pflegerentenversicherung: Diese Versicherung wird als Lebensversicherung angeboten. Wenn der Versicherte nun pflegebedürftig wird, entrichtet die Versicherung je nach Hilfebedarf eine Monatsrente aus. Bei dieser Variante der privaten Zusatzversicherung gibt es eine Vielzahl von Vertragsmöglichkeiten.

2. Pflegekostenversicherung: Diese Versicherung erstattet je nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung die übrig gebliebenen Kosten. Hierbei sind Tarife zu unterscheiden, die die gesamten Restkosten oder nur einen bestimmten Anteil der Restkosten ausgleichen. In jedem Fall müssen die Ausgaben durch die Versicherten nachgewiesen und belegt werden.

3. Pflegetagegeldversicherung: Diese Versicherung bezahlt nach erbrachtem Nachweis der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten festen monetären Betrag für jeden Pflegetag. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten durch die Pflege des Seniors überwiesen.

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